Mitwirkung

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist ein Gremium, das die Interessen der Eltern einer bestimmten Klasse innerhalb einer Schule vertritt. Sie dient als Kommunikationskanal zwischen den Eltern einer Klasse und der Schule und fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften. Die Klassenpflegschaft ist also ein wichtiges Element der Mitbestimmung und Mitsprache der Eltern im schulischen Alltag. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden werden zu Beginn jeden Schuljahres von den Eltern der Klasse gewählt.

Schulpflegschaft

Vorsitzende: Juliane Voetz und Katrin Günnewig
Die Schulpflegschaft ist ein wichtiges Gremium innerhalb der schulischen Mitbestimmung und spielt eine zentrale Rolle in der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung. Sie vertritt die Interessen der Eltern und trägt dazu bei, das Schulleben aktiv mitzugestalten. 

Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Das bedeutet, dass die ElternvertreterInnen jeder einzelnen Klasse in der Schulpflegschaft vertreten sind. Der Vorsitz der Schulpflegschaft wird ebenfalls durch die Eltern gewählt. Diese Person koordiniert die Arbeit der Schulpflegschaft und ist häufig auch AnsprechpartnerIn für die Schulleitung und andere Gremien.

Ein zentrales Aufgabenfeld der Schulpflegschaft ist die Wahl der ElternvertreterInnen in die Schulkonferenz. Diese VertreterInnen nehmen an den Sitzungen der Schulkonferenz teil, die das oberste Mitbestimmungsorgan der Schule darstellt.
Die Schulpflegschaft wählt die VertreterInnen der Eltern für die Schulkonferenz. Sie berät und entscheidet über wichtige schulische Angelegenheiten, wie z. B. das Schulprogramm, die Einführung neuer Regelungen oder die Verwendung von Schulmitteln.